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21.11.2024
21.11.2024
11528 Oberlandesgericht Düsseldorf

Mietminderung wegen Hitze setzt genaue Angaben zur Innen- und Außentemperatur voraus

30.06.2020Macht ein Mieter wegen zu hoher Raumtemperaturen eine Mietminderung geltend, so muss er genaue Angaben zur Innen- und Außentemperatur machen. Denn das Verhältnis von Innen- und Außentemperatur entscheidet über das Vorliegen eines Mangels. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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