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05.01.2025
05.01.2025
25125 Kammergericht Berlin

Mietvertrag mit GmbH zwecks Überlassung der Räume an Arbeitnehmer stellt kein Wohnraummietvertrag dar

31.12.2024Mietet eine GmbH eine Wohnung an, um dort Arbeitnehmer von ihr unterzubringen, so stellt dies kein Wohnraummietvertrag dar. In diesem Fall gelten die Kündigungs­schutz­vorschriften des Wohnraummietrechts nicht. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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