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22.12.2024
22.12.2024
25029 Kanzlei am Südstern

Mindestlohn für Arbeit in einem Yoga-Ashram?

02.10.2024Am 25. April 2023 hat das Bundesarbeits­gericht unter dem Aktenzeichen 9 AZR 253/22 über einen interessanten Fall entschieden, der sich mit der Frage des Arbeitnehmerstatus eines Mitglieds einer spirituellen Gemeinschaft befasst. Im Zentrum stand die Klägerin, die von 2012 bis 2020 als Mitglied eines Yoga-Ashrams tätig war und behauptete, ihr stünde der gesetzliche Mindestlohn für ihre Tätigkeit zu. Das Gericht hatte zu prüfen, ob die Klägerin als Arbeitnehmerin des Vereins anzusehen war oder ob der Verein als Religions- oder Weltanschau­ungsgemeinschaft ihr rechtlich einen anderen Status einräumen konnte.Der Fall drehte sich um eine Volljuristin, die von März 2012 bis Juni 2020 in einem Yoga-Ashram eines gemeinnützigen Vereins lebte und ...Weiterlesen auf kanzlei-am-suedstern.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf kanzlei-am-suedstern.de
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