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23.09.2024
23.09.2024
24667 Kanzlei für Arbeitnehmerinteressen

Mitbestim­mungsrechte des Betriebsrats bei Einführung von Desk Sharing und einer Clean Desk Policy

23.09.2024Landesarbeits­gericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.08.2024, Aktenzeichen 21 TaBV 7/24   Amtliche Leitsätze: 1. Die Einführung von Desk Sharing ist ebenso wie die Einführung einer Clean Desk Policy nicht als Ganzes mitbestim­mungspflichtig. 2. Vorgaben des Arbeitgebers zur Einbringung persönlicher Gegenstände der Arbeitnehmer, insbesondere zur Aufbewahrung solcher Gegenstände vor Arbeitsbeginn und nach Arbeitsende, können die Ordnung des ... WeiterlesenWeiterlesen auf www.fachanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.fachanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de
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