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21.11.2024
21.11.2024
14496 Verwaltungsgericht Mainz

Mobilfunkmast ist im Außenbereich privilegiert zulässig

25.03.2021Ein Mobilfunkmast ist im Außenbereich privilegiert zulässig, wenn durch ihn eine bestehende Versorgungslücke geschlossen werden soll und ihm am konkreten Standort auch keine öffentlichen Belange entgegenstehen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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