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21.11.2024
21.11.2024
17219 Landgericht Berlin

Modernisierungs­arbeiten: Kein Anspruch auf Aufwendungsersatz für Anmietung einer Ersatzwohnung bei Verhandlung über freiwilliger Zugangsgewährung

18.11.2021Will ein Vermieter Modernisierungs­arbeiten durchführen und hat er einen Duldungstitel, so muss der Mieter dann nicht mit einem Beginn der Arbeiten rechnen, wenn noch Verhandlungen über eine freiwillige Zugangsgewährung geführt werden. In diesem Fall besteht für den Mieter kein Anspruch auf Aufwendungsersatz gemäß §§ 555 d Abs. 6, 555a Abs. 3 BGB für die Anmietung einer Ersatzwohnung. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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