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18.10.2024
18.10.2024
24728Landgericht Berlin II

Mögliches Sonder­kündigungs­recht nach 30 Jahren bei dauerhaftem Ausschluss des Kündigungsrechts setzt Vorliegen eines Kündigungsgrundes voraus

07.10.2024Wenn die Miet­vertrags­parteien einen dauerhaften Kündigungs­ausschluss vereinbart haben, so kommt eine Sonderkündigung nach 30 Jahren unter entsprechender Anwendung des § 544 BGB nur in Betracht, wenn ein berechtigtes Interesse für die Kündigung vorliegt. Dies hat das Landgericht Berlin II entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.de
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