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05.01.2025
05.01.2025
25132 Amtsgericht Hannover

Möglichkeit einer höheren Miete nach Sanierungsmaßnahme rechtfertigt nicht zwingend die Kündigung eines Wohn­raum­miet­verhältnisses

02.01.2025Die Möglichkeit nach einer Sanierungsmaßnahme einen höheren Mietzins verlangen zu können, rechtfertigt für sich genommen keine Kündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB. Bleibt die geschuldete Miete hinter der tatsächlich angemessenen Miete zurück, so liegt darin noch kein erheblicher Nachteil im Sinne der Vorschrift. Dies hat das Amtsgericht Hannover entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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