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21.11.2024
21.11.2024
19187 Schlüsseldienst

Muss man eine überhöhte Schlüssel­dienst­rechnung bezahlen?

24.08.2022Ist man verpflichtet eine überhöhte Vergütung für eine Türö­ffnung zu bezahlen?Ist die Rechnung eines Schlüssel­dienstes überhöht, besteht keine Pflicht zur Zahlung der Vergütung. Zu viel gezahltes Geld kann sogar zurück­gefordert werden. Eine Vergütung ist dann überhöht, wenn sie mehr als 100 % über einer noch angemessenen Vergütung liegt. In diesem Fall liegt ein auf­fälliges Miss­verhältnis zwischen Leistung und Gegen­leistung vor, welches die Vergütung gemäß § 138 BGB sittenwidrig macht (vgl. Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 04.01.2002, Az. 6 W 218/01). Es ist nämlich die Pflicht des Schlüssel­dienstes, die schonendste und kosten­günstigste Methode der Türö­ffnung zu wählen (vgl. Amtsgericht Bremen, Urteil vom 21.04.2009, Az. 4 C ...Weiterlesen auf www.refrago.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.refrago.de
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