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08.09.2024
08.09.2024
22695 Fachanwalt für Medizinrecht Philip Christmann

Zur (Schein)Selbständigkeit einer Augenärztin in einer Privatpraxis: Bundessozialgericht 12-12-2023

24.01.2024Eine Augenärztin, die mit einer 35%igen Honorarbeteiligung in einer Privatpraxis tätig ist und dort kein unternehmerisches Verlustrisiko trägt, ist abhängig beschäftigt (Bundessozialgericht, Urteil vom 12.12.2023 - B 12 R 10/21 R).Weiterlesen auf christmann-law.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf christmann-law.de
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