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18.10.2024
18.10.2024
24201GSP Dr. Glaser & Scheidt

Erbunwürdigkeit bei Zweifeln über die Wirksamkeit eines Testaments

16.07.2024Ein Erbe kann, wenn er erbunwürdig ist, sein Erbrecht verwirken. Um die Erbunwürdigkeit anzunehmen, müssen besondere Voraussetzungen gegeben sein. Dies kann bei einer sehr groben Verfehlung, als auch bei bestimmten Fällen bei der Testaments­errichtung anzunehmen sein. Die Erbunwürdigkeit schützt den mutmaßlichen Willen des Erblassers. Im folgenden Beitrag soll es um die Erbunwürdigkeit bei einem Ehepaar […]Weiterlesen auf rechtsanwaelte-gsp.de
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