wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
 
19.09.2024
19.09.2024
24105 GSP Dr. Glaser & Scheidt

Kann man bestimmte Teile des Immobilienvermögens im Nachlass ausklammern? 

04.07.2024Das gemeinschaftliche Testament regelt die Erbfolge von Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern. Grundsätzlich sind die getroffenen Verfügungen in diesem gemeinschaftlichen Testament bindend, das heißt, sie können zu Lebzeiten nicht einseitig geändert werden, ohne dass der Partner davon erfährt. Eine Ausnahme von der Bindungswirkung in dem gemeinschaftlichen Testament kann durch die Aufnahme einer Klausel gemacht werden, in […]Weiterlesen auf rechtsanwaelte-gsp.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf rechtsanwaelte-gsp.de
rechtsanwaelte-gsp.de mehr von rechtsanwaelte-gsp.de
URL dieser Seite: https://www.recht-aktuell.de/Kann_man_bestimmte_Teile_des_Immobilienvermoegens_im_Nachlass_ausklammern