wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
 
19.09.2024
19.09.2024
24102 Kanzlei Schmalenberg

Keine Rückzahlung von Fortbildungskosten

04.07.2024In dem Endurteil des Arbeitsgerichts Bayreuth vom 04.12.2023 zum Aktenzeichen 1 Ca 536/23 haben wir zugunsten der von uns vertretenen Klägerseite erfolgreich erstritten, dass der Beklage die Rückforderung der Fortbildungskosten, die er für den Kläger aufgewandt hat, aus der Fortbildungs­vereinbarung nicht geltend machen kann. Grund dafür ist der zwischen Kläger und Beklagtem geschlossene Auflösungsvertrag, in dem die Parteien vereinbart haben, dass weitergehende Ansprüche neben dem Auflösungsvertrag nicht bestehen. Überdies war die Rückzahlungsklausel in der Fortbildungs­vereinbarung unwirksam.Unsere Anwälte für Arbeitsrecht in Bayreuth haben ein Urteil zugunsten des Klägers erstritten. Im Endurteil vom 04.12.2023 zum Aktenzeichen 1 Ca 536/23 ...Weiterlesen auf www.sos-arbeitsrecht.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.sos-arbeitsrecht.de
www.sos-arbeitsrecht.de mehr von www.sos-arbeitsrecht.de
URL dieser Seite: https://www.recht-aktuell.de/Keine_Rueckzahlung_von_Fortbildungskosten