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31.01.2025
31.01.2025
25239 Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg

Am Flughafen stationierte Arbeitnehmer einer ausländischen Fluggesellschaft können einen Betriebsrat gründen

27.01.2025Das Landesarbeits­gericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass es sich bei einem inländischen Stationierungsort einer Fluggesellschaft mit Sitz im europäischen Ausland um eine betriebsratsfähige Organisati­onseinheit handelt, in der ein Betriebsrat nach den Regelungen des Betriebsver­fassungsgesetzes gewählt werden kann. Das Landesarbeits­gericht wies den Antrag des Unternehmens, das in Deutschland unter der Tochtergesellschaft Malta Air firmiert, ab. In der Entscheidung ging es um die Frage, ob der Standort von Ryanair am BER ein selbstständiger und damit betriebsratsfähiger Betriebsteil der Fluggesellschaft ist, die ihren Hauptsitz in Dublin in Irland hat.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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