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20.04.2025
20.04.2025
25700 Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Anhörung des Halters kann auf im Fahrzeugregister als Zulassungsinhaber eingetragene Person beschränkt werden

16.04.2025Die Bußgeldbehörde kann die Anhörung des Fahrzeughalters auf die Person beschränken, die im Fahrzeugregister als Zulassungsinhaber eingetragen ist. Die Behörde ist nicht verpflichtet, den wahren Halter zu ermitteln. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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