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20.09.2024
20.09.2024
24624 Amtsgericht Trier

Anspruch auf Schadensersatz wegen Beschädigungen eines Maschendrahtzauns durch Nachbarn

13.09.2024Beschädigt ein Grund­stücks­eigentümer den an der Grundstücksgrenze stehenden Maschendrahtzaun eines Nachbarn, so macht sich der Grund­stücks­eigentümer schadens­ersatz­pflichtig. Wird nur ein Teil eines einheitlichen Zauns beschädigt, so ist kein Abzug "Neu für Alt" zu berücksichtigen. Zudem ist die Verletzung der landes­nachbar­rechtlichen Abstandsgrenzen unerheblich, wenn der Grund­stücks­eigentümer dagegen nie Einwände erhoben hat. Dies hat das Amtsgericht Trier entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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