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20.04.2025
20.04.2025
25712 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Apotheker darf nicht zugelassenes Krebsmedikament herstellen und vertreiben

17.04.2025Das Interesse individuell betroffener Krebspatienten an dem vorübergehend fortgesetzten Inverkehrbringen eines nicht zugelassenen Krebsmedikaments kann das Interesse der Verbraucher an der Einhaltung der Zulassungs­vorschriften für Medikamente überwiegen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat daher einen auf Unterlassen des Vertriebs und der Herstellung gerichteten Antrag zurückgewiesen.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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