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23.11.2024
23.11.2024
24839 Fachanwalt für Medizinrecht Philip Christmann

Arzt wehrt sich erfolgreich gegen negative Bewertung auf Google: Oberlandesgericht München 06-08-2024

28.10.2024Der Fall: Längere und detailreiche negative Bewertung eines auf Nasenbehandlung spezialisierten SchönheitschirurgenAuf Google wurde ein auf Nasenoperationen spezialisierter Münchner Schönheitschirurg negativ bewertet (mit einem von fünf möglichen Sternen). Die Bewertende führte in einem sehr langen Text unter anderem aus, sie habe ursprünglich die Nase gebrochen gehabt und an Atemproblemen gelitten. Dann sei sie von dem klagenden Arzt operiert worden. Danach sei ihre Nase deutlich zu groß gewesen. Nun sei sie entstellt und leide an den optischen Folgen, könne weder richtig schmecken noch riechen und habe Atemprobleme.Der Arzt engagierte einen auf solche Fälle spezialisierten Rechtsanwalt, der Google gegenüber erklärte, der Arzt kenne diese Patientin ...Weiterlesen auf christmann-law.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf christmann-law.de
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