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20.04.2025
20.04.2025
25710 Landgericht Koblenz

Aus Gefälligkeit Gassi gehender Hundeausführer haftet bei einem Unfall weder als Tierhalter oder Tieraufseher

17.04.2025Muss ein Hundeführer immer dafür einstehen, dass die dem Tier immanente Unberechenbarkeit und Gefahr keinem anderen Schaden zufügt? Diese Frage hatte das Landgericht Koblenz zu entscheiden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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