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22.12.2024
22.12.2024
25035 Anwaltskanzlei Harzewski

BGH-Urteil: Schadensersatz bei Datenschutz­verstößen

06.12.2024Wichtige Punkte im ÜberblickZwischen Januar 2018 und September 2019 nutzten Unbekannte die Kontakt-Import-Funktion von Facebook, um durch randomisierte Telefonnummern personenbezogene Daten von rund 533 Millionen Nutzern abzugreifen. Die so erlangten Informationen – darunter Namen, Telefonnummern und weitere Details – wurden im April 2021 öffentlich zugänglich gemacht.Ein betroffener Nutzer reichte Klage ein, da er sich durch den Vorfall einem erhöhten Risiko für Betrugsversuche ausgesetzt sah. Er warf Facebook Verstöße gegen die DSGVO vor und forderte immateriellen Schadensersatz, Unterlassung, Auskunft sowie die Feststellung einer Haftung für mögliche künftige Schäden. Nachdem das Oberlandesgericht die Klage abgewiesen hatte, ging der Fall in ...Weiterlesen auf rechtsanwalt-harzewski.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf rechtsanwalt-harzewski.de
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