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23.02.2025
23.02.2025
25296 Anwaltskanzlei Lenné

BGH: Erhebung von Negativzinsen durch Banken unzulässig

07.02.2025Über einen Zeitraum von mehreren Jahren haben Banken von ihren Kunden negative Zinsen für ihr Guthaben verlangt. Diese sogenannten Verwahrentgelte wurden als rechtlich umstritten angesehen. Nun hat der Bundesgerichtshof der Debatte ein Ende gesetzt und diese Praxis für unwirksam erklärt.Seit der Niedrigzinsphase Mitte 2014 mussten Banken in der EU Strafzinsen zahlen, wenn sie oberhalb fester Freibeträge überschüssige Gelder kurzfristig bei der Europäischen Zentralbank parkten. Diese Strafzinsen beliefen sich mitunter auf bis zu 0,5 Prozent. Zahlreiche Finanzinstitute gaben die Kosten dafür an ihre Kunden in Form von sog. Verwahrentgelten weiter. Zunächst waren nur Geschäftskunden oder Privatkunden mit sehr hohen Einlagen betroffen. Doch nach und nach ...Weiterlesen auf www.anwalt-leverkusen.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.anwalt-leverkusen.de
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