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14.11.2024
14.11.2024
24886 Bundesgerichtshof

BGH: Für Ausgleichsansprüche wegen Flugannullierung oder -verspätung gilt auch bei Pauschalreise regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren

06.11.2024Für die Ausgleichsansprüche wegen einer Flugannullierung oder -verspätung nach der Fluggast­rechte­verordnung (VO) gilt auch dann die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren, wenn der Flug Teil einer Pauschalreise ist. Die zweijährige Verjährungsfrist aus § 651 j BGB kommt nicht zur Anwendung. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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