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21.11.2024
21.11.2024
24816 Landessozialgericht Baden-Württemberg

Behörde erlangt auch mit einem unvollständigen Antrag Kenntnis auf möglichen Bedarf von Sozialhilfe

24.10.2024Erhält die Behörde einen unvollständigen Antrag auf Sozialhilfe und fordert daraufhin weitere Unterlagen an, so hat sie zu diesem Zeitpunkt von einen eventuellen Bedarf eines Leistungs­berechtigten Kenntnis erlangt. Nach diesem "Kenntnisgrundsatz" besteht ein Anspruch auf Sozialhilfe ab diesem Zeitpunkt. Das geht aus einem Urteil des Landessozi­algerichts Baden-Württemberg hervor.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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