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18.10.2024
18.10.2024
24726Bundesgerichtshof

Bei Bemessung des Schmerzensgelds in Arzt­haftungs­prozessen ist Gesichtspunkt der Genugtuung zu berücksichtigen

07.10.2024Im Rahmen von Arzt­haftungs­prozessen ist bei der Bemessung der Schmerzensgeldhöhe der Gesichtspunkt der Genugtuung zu berücksichtigen. Zudem ist grobe Fahrlässigkeit nicht gleichzusetzen mit einem groben Behandlungsfehler. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.de
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