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23.02.2025
23.02.2025
25292 Bundesgerichtshof

Bei entsprechendem Grundlagenbeschluss muss Verwalter bei Einladung zur Versammlung nicht auf Möglichkeit der Online-Teilnahme hinweisen

07.02.2025Wurde in einem Grundlagenbeschluss vereinbart, dass Eigentümer­versammlungen in Hybrid-Form durchgeführt werden können, so muss der Verwalter bei der Einladung zu einer Versammlung nicht auf die Möglichkeit der Online-Teilnahme hinweisen. Vielmehr muss der Wohnungseigentümer aktiv von seinem Recht auf Online-Teilnahme Gebrauch machen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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