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19.09.2024
19.09.2024
24283 Oberlandesgericht Köln

Beschaffung von Schutzmasken im Wege des Open-House-Verfahrens

26.07.2024Ein im Wege des sogenannten Open-House-Verfahrens mit dem Bundes­gesundheits­ministerium geschlossener Vertrag über die Lieferung von Schutzmasken im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie ist wirksam, der Lieferantin steht der vereinbarte Kaufpreisanspruch zu.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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