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14.11.2024
14.11.2024
24901 Amtsgericht Berlin-Kreuzberg

Bürsten eines Teppichs in falscher Strichrichtung und Behandlung von Fransen mit chemischen Bleichmittel als Bearbeitungsfehler bzw. unsachgemäße Reinigung

08.11.2024Es stellt ein Bearbeitungsfehler dar, wenn ein Teppich nach der Reinigung in falscher Strichrichtung gebürstet wird. In der Behandlung von Fransen mit chemischen Bleichmitteln liegt eine unsachgemäße Reinigung. Beides begründet einen Anspruch auf Erstattung der Reinigungskosten. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Kreuzberg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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