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05.12.2024
05.12.2024
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Bundesver­fassungsgericht schließt Untersuchung zum vorzeitigen Bekanntwerden der schriftlichen Urteilsgründe in Sachen „Bundeswahlgesetz 2023“ ab

27.11.2024Am 30. Juli 2024 verkündete der Zweite Senat des Bundesver­fassungsgerichts sein Urteil in Sachen „Bundeswahlgesetz 2023“ (Aktenzeichen 2 BvF 1/23 u.a.). Bereits am Vortag war eine Version der schriftlichen Urteilsgründe vorübergehend über das Internet öffentlich zugänglich.Weiterlesen auf www.anwaltsregister.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.anwaltsregister.de
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