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20.04.2025
20.04.2025
25701 Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Charakterliche Mängel begründen keine Gutachteranordnung wegen Zweifel an körperlicher bzw. geistiger Eignung

16.04.2025Eine Gutachtenanordnung zur Klärung der körperlichen und geistigen Eignung kann nicht mit charakterlichen Eignungsmängeln begründet werden. Körperliche und geistige Eignungsmängel können nicht mit charakterlichen Eignungsmängeln gleichgesetzt werden. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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