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20.04.2025
20.04.2025
25676 Bundesgerichtshof

Dacherneuerung bedeutet nicht stets nur Erneuerung der obersten Dachschicht

11.04.2025Unter einer Dacherneuerung ist nicht stets nur die Erneuerung der obersten Dachschicht zu verstehen. Vielmehr richtet sich die Bedeutung einer Dacherneuerung nach dem Einzelfall. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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