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10.04.2025
10.04.2025
25463 Rechtsanwältin Natascha Freund - Fachanwältin für Sozialrecht

Das Widerspruchs­verfahren

09.03.2025Ablauf Widerspruchs­verfahrenDas Widerspruchs­verfahren dient der Selbstkontrolle der Verwaltung.Die Behörde erhält durch den Widerspruch die Gelegenheit, ihre Entscheidung zu überdenken und ggfs. zu korrigieren.Dies gilt für die sogenannte Ausgangsbehörde: Das ist die Behörde, die den Bescheid erlassen hat.Beispiel: Ein Antrag auf Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII wurde abgelehnt oder ein Bescheid nach § 34 SGB VIII durch das Jugendamt als Ausgangsbehörde aufgehoben, weil der junge Mensch angeblich nicht mitgewirkt hat.Dies gilt auch für die Widerspruchsbehörde.Bei dieser handelt es sich um die nächsthöhere Behörde, die als neutrale Behörde den Verwaltungsakt der Ausgangsbehörde überprüfen soll. ...Weiterlesen auf www.wiesbaden-sozialrecht.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.wiesbaden-sozialrecht.de
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