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18.10.2024
18.10.2024
24771Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Durch vorsätzliche Sachbeschädigung ausgelöste Anpassungsstörung rechtfertigt Schmerzensgeld

16.10.2024Die Entwicklung einer Anpassungsstörung nach mehreren vorsätzlichen Sachbeschädigungen durch einen in der Nachbarschaft wohnenden Dritten (hier: Feuer im Briefkasten und Mülleimer, Beschädigung zweier Fahrzeuge) kann einen Anspruch auf Schmerzensgeld auslösen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat dem Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 700,00 € sowie eine Nutzungs­entschädigung für die Reparaturzeit eines der beschädigten Autos zugesprochen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.de
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