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20.04.2025
20.04.2025
25698 Verwaltungsgericht Düsseldorf

Einstufung Georgiens als sicherer Herkunftsstaat unterliegt keinen rechtlichen Bedenken

16.04.2025Gegen die Einstufung Georgiens als sicherer Herkunftsstaat bestehen keine verfassungs­rechtlichen oder europarechtlichen Bedenken. Das hat die 30. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf in einem asylrechtlichen Eilverfahren entschieden. Da die Abschiebungsan­drohung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auch im Übrigen rechtmäßig ist, hat das Gericht den Eilantrag insgesamt abgelehnt und damit die Abschiebung des georgischen Staatsangehörigen ermöglicht. Der Beschluss gilt als Grundlage für eine Vielzahl weiterer Entscheidungen mit der gleichen Fragestellung.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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