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23.02.2025
23.02.2025
25359 Oberlandesgericht Köln

Einwand der überhöhten Stunden­lohn­abrechnung setzt nicht Dokumentation des Bauvorhabens voraus

20.02.2025Der Einwand der überhöhten Stunden­lohn­abrechnung setzt nicht voraus, dass der Auftraggeber das Bauvorhaben dokumentiert hat. Vielmehr ist ausreichend, dass er Tatsachen vorträgt, aus denen sich die Unwirtschaftlich­keit der Betriebsführung ergeben. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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