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21.11.2024
21.11.2024
24851 Landessozialgericht Berlin-Brandenburg

Erfolglose Kinder­wunsch­behandlung: Krankenkasse muss für drei Versuche mit derselben Methode zahlen

30.10.2024Das Landes­sozial­gerichts Berlin-Brandenburg hat eine für die Praxis bedeutsame Auslegung der Vorschrift vorgenommen, nach der die Krankenkassen die Kosten für drei erfolglose Versuche der Kinder­wunsch­behandlung übernehmen müssen. Für die Anzahl der erfolglosen Versuche ist nur auf dieselbe Behandlungsmethode abzustellen; dass daneben auch weitere erfolglose Versuche mit anderen Methoden unternommen wurden, ist grundsätzlich unbeachtlich.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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