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31.01.2025
31.01.2025
25226 Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein

Erhebung der Zweitwohnungssteuer auch in Fehmarn jetzt rechtmäßig

23.01.2025Das Schleswig-Holsteinische Oberverwal­tungsgericht hat über die Klage eines in Niedersachsen lebenden Klägers entschieden, der auf Fehmarn in Burgtiefe eine Zweitwohnung besitzt und sich gegen die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer für die Jahre 2020 und 2021 gewandt hatte. Das Oberverwal­tungsgericht hat die Klage abgewiesen und damit das Urteil des Verwaltungsgerichts geändert.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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