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14.11.2024
14.11.2024
24910 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Fehlende Leerung und Absperrung wasserführender Leitungen in lange leerstehendem Gebäude ist grob fahrlässig

11.11.2024Steht ein Gebäude lange leer, so ist die fehlende Leerung bzw. Absperrung der wasserführenden Leitungen grob fahrlässig. Kommt es zu einem Schadensfall wegen Frostaufplatzungen, so kann der Wohn­gebäude­versicherer die Leistung gemäß § 81 Abs. 2 VVG um 75 % kürzen. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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