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29.01.2025
29.01.2025
25188 Amtsgericht München

Fernunter­richtsschutzgesetz schützt auch Unternehmer - Vertrag über Online-Coaching zu Kryptowährung ist nichtig

16.01.2025Das Landgericht München I hat die Betreiberin einer Plattform für Online-Coaching zur Rückzahlung von 1.500 EUR an eine Kundin verurteilt. Zudem hat das Landgericht München I festgestellt, dass der zwischen Kundin und Anbieterin geschlossene Vertrag nichtig ist. Der beklagten Plattform­betreiberin fehle schon die erforderliche Zulassung für das Anbieten von Fernunterricht.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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