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05.12.2024
05.12.2024
24991 Kanzlei Nussmann

Für den Verkauf von Nachlassge­genständen reicht eine Mehrheits­entscheidung der Erben

27.11.2024Immer wieder streiten Erben , ob und wie ein Nachlassgegenstand (z.B. wertvolle Uhren und Schmuck, Münzen) verkauft werden kann. Der Fachanwalt für Erbrecht erläutert. Auch eine Verfügung über einen Nachlassgegenstand kann eine Maßnahme der ordnungsmäßigen Verwaltung sein. Hierfür gilt das Mehrheitsprinzip der §§ 2038 Abs. 2 S. 1 i.V.m. 745 Abs. 1 BGB. Hierzu hat […]Der Beitrag Für den Verkauf von Nachlassge­genständen reicht eine Mehrheits­entscheidung der Erben erschien zuerst auf Kanzlei Nussmann.Weiterlesen auf www.kanzlei-nussmann.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kanzlei-nussmann.de
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