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22.12.2024
22.12.2024
24570 Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen

Höhe der Grundsicherung ist verfassungsgemäß und ein zusätzlicher Inflationsausgleich nicht erforderlich

10.09.2024Mit der Einmalzahlung und der deutlichen Steigerung des Regelsatzes ab dem 01.01.2023 hat der Gesetzgeber die durch die Pandemie und die Inflation entstandenen zusätzlichen Kosten angemessen schnell berücksichtigt. Dies hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in seinem noch nicht rechtskräftigen Urteil vom 13.12.2023 entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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