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20.04.2025
20.04.2025
25713 Verwaltungsgericht Münster

Jäger bekommt keinen neuen Jagdschein nach Trunkenheitsfahrt mit schwerem Unfall

17.04.2025Ein Jäger, der im betrunkenen Zustand seine Jagdwaffe im Pkw transportiert, besitzt nicht die erforderliche waffenrechtliche Zuverlässigkeit zur (Wieder-)Erteilung eines Jagdscheines – unabhängig davon, ob die mitgeführte Waffe geladen war oder nicht. Das hat das Verwaltungsgericht Münster entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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