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20.04.2025
20.04.2025
25692 Bundessozialgericht

Kein Verletztengeld für Ex-Fußballprofi bei fortlaufenden Einkünften während der Arbeitsunfähigkeit

15.04.2025Ein Ex-Fußballprofi kann kein Verletztengeld beanspruchen, wenn er infolge eines als Berufskrankheit anerkannten Meniskusschadens arbeitsunfähig wird, in dieser Zeit aus seiner Physiothe­rapiepraxis aber unvermindert Einkünfte bezieht. Dies hat der 2. Senat des Bundessozi­algerichts entschieden (AktenzeichenEin Ex-Fußballprofi kann kein Verletztengeld beanspruchen, wenn er infolge eines als Berufskrankheit anerkannten Meniskusschadens arbeitsunfähig wird, in dieser Zeit aus seiner Physiothe­rapiepraxis aber unvermindert Einkünfte bezieht. Dies hat der 2. Senat des Bundessozi­algerichts entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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