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19.09.2024
19.09.2024
24125 Bundesfinanzhof

Keine Einsicht in Steuerakten zur Prüfung eines Schaden­ersatz­anspruchs gegen Dritte

09.07.2024Die Einsichtnahme in Steuerakten nach Durchführung des Besteuerungs­verfahrens ist ausgeschlossen, wenn der Steuerpflichtige hiermit steuer­verfahrens­fremde Zwecke verfolgen will, wie zum Beispiel die Prüfung eines Schaden­ersatz­anspruchs gegen seinen Steuerberater. Hiervon unberührt bleibt ein Auskunftsanspruch über die Verarbeitung personenbezogener Daten nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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