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21.11.2024
21.11.2024
24892 Landgericht Flensburg

Keine Haftung des Bauunternehmers für Planungsfehler des Architekten bei mündlichem Bedenkenhinweis

07.11.2024Wird bei einer Dachsanierung die Energie­einspar­verordnung vom Architekten nicht beachtet, so liegt ein Planungsfehler vor. Hat der Bauunternehmer darauf mündlich hingewiesen, so befreit ihm dies von seiner Haftung. Dies hat das Landgericht Flensburg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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