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15.01.2025
15.01.2025
25177 Bundesgerichtshof

Keine Halterhaftung bei Unfall während Mähens von Weideland mittels von Traktor gezogenen Kreiselmäher

14.01.2025Wird ein Stein durch ein von einem Traktor gezogenen Kreiselmäher beim Mähen von Weideland hochgeschleudert und wird dadurch eine Person verletzt, besteht keine Halterhaftung nach § 7 Abs. 1 StVG. Die Nutzung des Traktors als Arbeitsmaschine schließt die Halterhaftung aus. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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