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19.09.2024
19.09.2024
24120 Landgericht Hanau

Keine Nutzungs­entschädigung wegen Vorenthaltung der Wohnung bei Klage des Vermieters gegen mieterseitige Kündigung

09.07.2024Klagt ein Vermieter gegen die Kündigung seines Mieters, so kann er keine Nutzungs­entschädigung wegen Vorenthaltens der Wohnung gemäß § 546 a Abs. 1 BGB verlangen. Denn insofern fehlt es am Rücknahmewillen des Vermieters. Dies hat das Landgericht Hanau entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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