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20.04.2025
20.04.2025
25677 Bundesverwaltungsgericht

Klärung eines Anspruchs auf Zurverfügung­stellung eines Büros für einen Bundeskanzler a.D. obliegt nicht den Verwaltungs­gerichten

11.04.2025Der Rechtsweg zu den Verwaltungs­gerichten ist nicht eröffnet, wenn ein ehemaliger Bundeskanzler und die Bundesrepublik Deutschland um die personelle und sachliche Ausstattung eines Büros zur Wahrnehmung von nachwirkenden Aufgaben aus der früheren Stellung als Verfassungsorgan streiten. Es handelt sich um eine verfassungs­rechtliche Streitigkeit. Dies hat das Bundesver­waltungsgericht entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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