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22.01.2025
22.01.2025
25215 Sächsisches Oberverwaltungsgericht

Landesverband der AfD in Sachsen darf weiterhin als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft werden

21.01.2025Das Landesamt für Verfassungsschutz darf den Landesverband Sachsen der Partei Alternative für Deutschland (AfD) als gesichert rechtsextre­mistische Bestrebung einstufen. Dies hat das Sächsische Oberverwal­tungsgericht entschieden und damit die Beschwerde gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden zurückgewiesen.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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