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20.04.2025
20.04.2025
25656 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Medien müssen bei Berichten auf Basis von Hackerdaten die Quelle besonders genau prüfen

08.04.2025Stützt sich die Berichterstattung über rechtsextre­mistische Inhalte eines Chatverlaufs einer namentlich benannten Person auf eine von einem Hacker erstellte sog. html-Datei, muss die Authentizität der Datei und die Vertrauens­würdigkeit des Hackers besonders sorgfältig geprüft werden. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in seiner Entscheidung die Beklagten zum Unterlassen verurteilt, da sie nicht nachgewiesen haben, dass die Chat-Inhalte tatsächlich vom Kläger stammten.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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