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18.10.2024
18.10.2024
24081Landgericht Frankfurt am Main

Nachträgliche Genehmigung des Einbaus eines Treppenlifts muss bau­ordnungs­rechtlich zulässig sein

01.07.2024Wird der Einbau eines Treppenlifts nachträglich genehmigt, so muss dies dem Bauordnungsrecht entsprechen. Ist die baurechtliche Zulässigkeit des Treppenlift nicht geklärt worden, ist der Beschluss über die Genehmigung mit einer Anfechtungsklage angreifbar. Dies hat Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.de
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